Waldbrände gehören zu den gefährlichsten Schadensfeuern. Sie können sich rasend schnell ausbreiten und zerstören nicht nur gewaltige Holzbestände, sondern auch den Lebensraum für die verschiedensten Lebewesen. Unter Umständen geraten sogar Tiere oder Menschen durch die Flammen in Gefahr.
Während Waldbrände früher mit natürlichen Ursachen ein Bestandteil der Natur waren, sind es heute vor allem die Menschen, die für die Brände verantwortlich sind - durch Fahrlässigkeit oder Brandstiftung. 95 Prozent aller Waldbrände werden durch unvorsichtigen Umgang mit offenem Feuer, Rauchen und anderes Fehlverhalten verursacht.
Das Land Brandenburg ist das in Deutschland am stärksten von Waldbränden bedrohte Bundesland. Das liegt vor allen Dingen an dem gesunkenen Grundwasserstand, den geringen Niederschlägen und dem hohen Kiefernanteil des Waldes. Der hohe Harzgehalt in den Kiefern brennt extrem schnell und die heraustretenden ätherischen Öle explodieren geradezu. Eichen, Buchen und andere Laubbäume hingegen können Bränden sehr viel besser standhalten.
Aus diesem Grunde baut das Land Brandenburg seine Waldflächen seit Jahren von einer Kiefernmonokultur zu einem Mischwald um. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, steht das Land in Sachen Waldbränden auf einer Gefährdungsstufe mit Spanien und Portugal.
Um die Schäden so gering wie möglich zu halten, setzt man in Brandenburg auf das Kamerasystem "Fire Watch". Diese ursprünglich aus der Weltraumforschung stammende Technik erkennt Rauchsäulen auf einer Entfernung von bis zu 30 Kilometern. 107 Kameras decken das ganze Land ab und sind auf vielen der 133 ehemaligen Feuerwachtürme montiert. Erfassen die Sensoren einen Waldbrand, dann schrillen in der Waldbrandzentrale Wünsdorf und in den Außenstellen die Alarmglocken. Erfahrene Mitarbeiter geben die Brandmeldungen dann sofort an die Feuerwehr weiter.
In Brandenburg wird die Waldbrandgefahr mit dem so genannten "M-68-Modell" angegeben. Dieser Waldbrandgefahrenindex wurde in der DDR entwickelt und wird wegen seiner Zuverlässigkeit noch heute verwendet. Dabei werden tägliche Messungen durchgeführt und insbesondere folgende meteorologische Größen beachtet: Die Mittagswerte der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte, der Windgeschwindigkeit sowie die 24-stündige Niederschlagssumme und in den Frühjahrsmonaten auch noch die morgendliche Schneehöhe. Diese Messwerte werden auf die örtlichen Gegebenheiten bezogen und erzeugen anhand einer festgelegten Skala eine relativ exakte Einschätzung der Waldbrandgefährdung.
Tabellarisch kann man die Waldbrandwarnstufen wie folgt darstellen:

Diese Skala ist allerdings nicht für alle Bundesländer gültig. Auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes wird beispielsweise ein anderer Waldbrandgefahrenindex angegeben:
© Deutscher Wetterdienst, Offenbach
Dieser Waldbrandgefahrenindex hat die folgende Bedeutung:

Sie fragen sich nun sicherlich, welche Skala für Sie relevant ist. Sollten Sie in Brandenburg leben, dann gelten für Sie immer die Warnstufen, die die Brandenburger Forstbehörden ausgerufen haben. Die Angaben für den Landkreis Dahme-Spreewald finden Sie auch rund um die Uhr auf den Internetseiten der Freiwilligen Feuerwehr Zeesen. Es reicht ein kurzer Blick auf die Grafik, mit der dieser Beitrag beginnt.
Die vom Deutschen Wetterdienst errechnete Waldbrandgefahr bezieht sich ausschließlich auf den Wald selbst, nicht auf die so genannten "Streuauflagen" am Boden. Damit sind in erster Linie Äste, Laub oder Tannenzapfen gemeint. Auch die Gefahr von Flächenbränden (Wiesen- oder Ödlandbränden) ist in diesem Index nicht berücksichtigt. Es kann also durchaus möglich sein, dass die Flächenbrandgefahr sehr hoch ist, während die Waldbrandgefahr noch als gering eingestuft wird.
Deshalb hat der Deutsche Wetterdienst ein weiteres Frühwarnsystem entwickelt: den Grasland-Feuerindex. Er soll ähnlich wie die Waldbrandwarnstufen Aufschluss über die Gefährdung eines bestimmten Gebietes geben. Da Grasland wesentlich schneller in Brand gerät als Waldgebiete, kommt der Flächenbrandwarnstufe ebenfalls eine große Bedeutung zu:
© Deutscher Wetterdienst, Offenbach
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen ist es im Wald immer verboten zu rauchen oder ein Feuer zu entfachen. Dazu zählt auch das Grillen außerhalb einer genehmigten Feuerstelle (§ 23 LWaldG).
Die Ämter für Forstwirtschaft können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Ob eine Sperrung vorliegt und welche Gebiete davon betroffen sind, wird Ihnen über die regionalen Medien bekanntgegeben. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen aber in der Regel unberührt.
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist ebenfalls ganzjährig verboten. Ausnahmen sind im § 16 LWaldG geregelt. Die Zufahrtswege zum Wald müssen unbedingt freigehalten werden. Andernfalls kann die Arbeit der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes massiv beeinträchtigt werden.
Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Stellen Sie Kraftfahrzeuge aber bitte niemals über trockenem Gras ab. Heiße Fahrzeugteile können sehr schnell als Zündquelle wirken.
Die Waldbrandwarnstufen weisen die Bevölkerung lediglich auf das aktuelle Gefahrenpotential hin. Es liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers, diese Hinweise ernst zu nehmen und entsprechend umsichtig und vorsichtig zu handeln.
Quellen: Der Tagesspiegel, Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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